1. Veranstalter / Verantwortliche / Wettbewerbe und Disziplinen

 

1.1. Circuit Cycling wird von der eventwerkstatt GmbH organisiert.

eventwerkstatt GmbH
Circuit Cycling
Eichendorffstraße 92
71665 Vaihingen/Enz
service@circuit-cycling.de
+49 7042 2 89 22 18

1.2. Verantwortliche

Organisationsleitung: Hanns Martin Fraas (eventwerkstatt GmbH, Vaihingen/Enz)
Sportliche Leitung: Alexander Donike, Düren

1.3. Wettbewerbe und Disziplinen

Beim CCN werden Jedermann-Rennen zum German Cycling Cup auf der Grand-Prix-Strecke des Nürburgrings ausgefahren. Es werden Rennen über 60 km und über 100 km angeboten.

2. Wettkampfbestimmungen / Teilnahmevoraussetzungen

Für das 60-km-Jedermann-Rennen und für das 100-km-Jedermann-Rennen gelten die Bestimmungen des German Cycling Cup.

Mit Meldung und Teilnahme beim Circuit Cycling erkennt der Teilnehmer diese Reglement / AGB/ Veranstaltungsbedingungen an. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieser Reglement / AGB/Veranstaltungsbedingungen vertraut zu machen und dessen Inhalt zu befolgen.

2.1. allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Radfahrerinnen und Radfahrer der in den speziellen Reglements (siehe Punkt 13) festgelegten Jahrgänge. Startberechtigt ist nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Formular (online, per Fax oder per Post)
  • Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder Anklicken des OK-Buttons bei der Online-Anmeldung als Bestätigung
  • Akzeptanz der Teilnahmebedingungen/AGB/Reglement
  • vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr
  • vollständige Anbringung von Startnummern; das Umknicken oder Abreißen kann zur Disqualifikation führen
  • Für Rennrad-Disziplinen: Der Fahrer muss mit dem eingesetzten Fahrrad bereits über Erfahrungen bei hohen Geschwindigkeiten verfügen (über 80 km/h). Fahrräder können sich aufschaukeln und dadurch können gefährliche Situationen entstehen.

2.2. Fitnessvoraussetzung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Sporttauglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu prüfen. Im Zweifelsfalle ist ein Arzt zu Rate zu ziehen.

2.3. Mindestalter/Jugendliche

  • Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Hierfür ist als Abbuchungskonto für die Teilnehmergebühr ein Konto des Erziehungsberechtigten anzugeben. Der Erziehungsberechtigte gibt mit seiner Zustimmung zur Abbuchung auch das Einverständnis zur Teilnahme des Minderjährigen.
  • Bei Sammelanmeldungen (z. B. Trainer meldet minderjährige Gruppe an) ist der Anmelder (z. B. Trainer) verpflichtet, die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten einzuholen und bestätigt mit der Anmeldung dem Veranstalter gegenüber, dass er dies getan hat.

2.4. Zusatzbestimmungen Jedermann-Rennen

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Hobby- und Freizeitsportler ohne Lizenz oder Wertungskarte
  • Rad-Touristik-Fahrer (keine RTF-Punkte)
  • Rennsportler mit Senioren-/Masters-Lizenz (nur C-Lizenz abwärts)
  • Amateurrennsportler mit Lizenz, die maximal der C-Klasse oder der jeweiligen entsprechenden ausländischen Klasse angehören.
  • Die Teilnahme von Lizenzfahrern, die höher als C-Klasse eingestuft sind, ist aus Marketing Gründen möglich. Diese Fahrer werden gesondert gewertet. Ihre Platzierungen fließen nicht in die Wertung des Jedermann-Rennens ein.
  • Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

An den Jedermann-Rennen beim Circuit Cycling können Männer, Frauen und Jugendliche (mit Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten) unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder einer bei der UCI gemeldeten Sportgruppe. Bezüglich der Teilnahme lizensierter Sportler anderer Verbände behält sich der GCC eine Einzelfallprüfung vor.

3. Haftung/Einwilligung

3.1 Bestätigung

Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch den Abschluss einer verbindlichen Online-Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die
Teilnahmebedingungen/AGB/Reglement zur Kenntnis genommen hat und ausdrücklich akzeptiert.

3.2 Risiko

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer weiß und ist sich voll der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung von Radsportarten, insbesondere das Befahren des Nürburgrings, verbunden sind. Der Teilnehmer erkennt an, dass mit dem Anstreben besonderer sportlicher Leistungen ein Risiko verbunden ist. Der Teilnehmer akzeptiert für sich, dass mit der Ausübung eines solchen Wettkampfsports Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Das beinhaltet Gefahren für jedermann im Wettkampfbereich, insbesondere aufgrund von Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, ggf. Gefahren von öffentlichen Straßen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen.

3.3 Haftung

Das Befahren und Betreten des Veranstaltungsgeländes, insbesondere der Rennstrecke, erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung:

1. des Veranstalters sowie dessen Angestellten, Mitarbeiter und/oder Mitglieder
2. des Streckenbetreibers/Rennstreckeneigentümers
3. der Ordner, Marschalls und Sportwarte
4. der Renn- und Streckendienste
5. aller anderen Personen/Sponsoren/Institutionen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
6. der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aller hier unter 1 bis 5 genannten Personen und Institutionen

3.4 Vorsatz und Fahrlässigkeit

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

3.5 Informationspflicht

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle seine Teammitglieder und sonstige Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren.

3.6 Gesundheit

Der Teilnehmer muss gesund, in guter körperlicher Verfassung und daher in der Lage sein, beim Circuit Cycling teilzunehmen. Dafür ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

3.7 Unmöglichkeit

Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Veranstalter nur, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.

3.8 Ausrüstung und Bekleidung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein.

3.9 Ordnungspersonal

Den Weisungen von Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten.

3.10 Datenspeicherung und -veröffentlichung

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten vom Veranstalter und/oder dessen Dienstleistern maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste u. a. im Internet veröffentlicht werden dürfen.

3.11 Nutzungsrechte Fotos

Einwilligungserklärung zur Verbreitung von Bildnissen/Nutzungsrechte: Der Teilnehmer erlaubt ausdrücklich, dass im Rahmen seiner Teilnahme beim Circuit Cycling Fotos und Filmaufnahmen (Bildnisse) von ihm erstellt werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen/der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos o. Ä. sowie Interviews im Rundfunk und Fernsehen, dürfen vom Veranstalter in Presse, Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und Videokassetten (CD, DVD, Festplatten) auch zu Werbezwecken ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden.

3.12 Newsletter/Teilnehmerinformation

Einwilligung für Newsletter/Teilnehmer-Informationen

Durch die Angabe der E-Mail-Adresse erkläre ich mich einverstanden, dass diese für das Versenden von Informationen in Form eines Newsletters an mich vom Veranstalter und seiner Organisationspartner genutzt werden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden

3.13 Zeitlimits

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen/der Veranstaltung genommen wird, wenn er die vorgegebenen Zeitlimits (sofern relevant) überschreitet, gegen das Reglement verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.

4. Auflagen der NÜRBURGRING 1927 GmbH

4.1 Einschlagen von Erdnägeln

Das Einschlagen von Erdnägeln ist in allen befestigten (Asphalt o. Ä.) Bereichen strengstens untersagt. Schäden die durch das Einschlagen von Erdnägeln entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

4.2 Tiere

Das Mitbringen von Tieren in den Veranstaltungsbereich ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die aber an der Leine zu führen sind.

4.3 Fahren ohne Fahrerlaubnis, Skateboards

Das Benutzen von Kraftfahrzeugen durch Kinder und Personen ohne Fahrerlaubnis, die Benutzung von Skateboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln sowie die Benutzung von nicht versicherten, nach deutschen Vorschriften aber versicherungspflichtigen Transportmitteln ist verboten.

4.4 Vorschriften in Bezug auf Trinkwasser

Die Trinkwasserversorgung muss den Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung entsprechen. Insbesondere müssen Schlauchleitungen und Kupplungen die Hygienestandards erfüllen. Es dürfen nur zugelassene Bauteile verwendet werden (keine Verwendung von Gartenschläuchen etc.).

4.5 Einhaltung der behördlichen Lärmschutzauflagen

Während der gesamten Veranstaltung sind Lärmbelastungen durch lautsprecherverstärkte Musik etc. und das Laufenlassen von Motoren etc. zu unterlassen. Es sind in der Ortschaft Nürburg folgende Lärmgrenzwerte einzuhalten: Beurteilungspegel tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) bis 60 dB(A) und nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) bis 45 dB(A). Sollten die Lärmbestimmungen vom Teilnehmer nicht eingehalten werden oder gar nach Hinweis durch den Veranstalter wiederholt überschritten werden, ist der Teilnehmer ggf. zum Schadenersatz verpflichtet. Der Veranstalter hat dem Teilnehmer den Schaden nachzuweisen.

4.6 Fliegende Bauten, Zelte, Bühnen

Fliegende Bauten mit einer Mindesthöhe von 5 m, die dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden, sind grundsätzlich verboten. Das gilt auch für Zelte ab einer Grundfläche von 75 m², Fahrgeschäfte und Bühnen, wenn ihre Grundfläche mindestens 100 m² umfasst, ihre Fußbodenhöhe mehr als 1,50 m und ihre Höhe einschließlich Überdachungen und Aufbauten mehr als 5 m beträgt.

4.7 Umweltschutz

Die NÜRBURGRING 1927 GmbH und der Veranstalter betreiben aktiven Umweltschutz in allen Unternehmensbereichen. Sie erwarten auch von den Teilnehmern und allen Beteiligten, dass der Umweltschutz beachtet wird. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Umweltbereich ist Geschäftsgrundlage. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften zur Abfallentsorgung, zum Boden- und Gewässerschutz sowie zum Immissionsschutz. Die Vorgaben der NÜRBURGRING 1927 GmbH im Merkblatt „Umweltschutzhinweise für die Rennteams“ sind in ihrer jeweils gültigen Fassung bindend.

Merkblatt Umweltschutz

 

5. Materialbestimmungen

5.1. Jedermann-Rennen

5.1.1 Allgemein

Es gelten die Materialbestimmungen des BDR (Bund Deutscher Radfahrer). Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nachts erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb genommen  oder nachträglich disqualifiziert werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Scheibenräder vorn und/oder hinten
  • Zeitfahrlaufräder (auch „four spokes“)
  • Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
  • Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends)
  • Fahrradanhänger aller Art
  • Packtaschen und andere Zuladungen
  • Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechlichen Materialien
  • Einräder
  • Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
  • Tandems
  • Handbikes
  • Lastenräder
  • E-Bikes

Scheibenbremsen bei Rennrädern sind in Abweichung zu BDR/UCI-Bestimmungen für Lizenzsport bei den Circuit Cycling Breitensport-Disziplinen zugelassen.

5.1.2 Beleuchtung

Eine Beleuchtungsanlage ist für das Jedermann-Rennen in den Nachtstunden zwingend erforderlich. Ab Sonnenuntergang muss die Beleuchtungsanlage vorne und hinten einwandfrei funktionieren und in Betrieb sein. Unbeleuchtete Fahrräder können bei Dunkelheit angehalten und/oder aus der Wertung genommen werden.

6. Gefahrenhinweise: Absperrungen / Kreuzungsverkehr / Wechselbetrieb

  • Trotz Absperrmaßnahmen müssen die Teilnehmer jederzeit damit rechnen, dass Zuschauer und Begleitpersonen oder Teilnehmer mit „Fahrpause“ die Strecke betreten oder befahren. Vor allem im gesamten Bereich der Grand-Prix-Strecke, dort besonders an den Streckenrändern, ist deshalb erhöhte Umsicht geboten.
  • Das Entfernen von Absperrgittern, die vom Veranstalter aufgestellt wurden, ist untersagt! Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

7. Streckenführung

  • Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Streckenführung seines Rennens/seiner Disziplin exakt zu kennen. Dies gilt insbesondere für den Bereich Grand-Prix-Strecke. In den Streckenpassagen, in denen sich Strecken trennen oder wieder zusammengeführt werden, ist mit entsprechender Umsicht zu fahren.

8. Wildwechsel

Wildwechsel kann auch auf der Rennstrecke nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

9. Ausfall der Veranstaltung / Nichtantritt

  • Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. Im Falle einer Absage aus diesen Gründen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die den Veranstalter zu Rückzahlungen verpflichten.
  • Bei einem Nichtantritt des einzelnen Teilnehmers verfällt jeglicher Anspruch dessen gegenüber dem Veranstalter.

10. Fahrordnung / Warmfahren / Startordnung

  • Kein Teilnehmer darf einen anderen behindern oder gefährden. Ein Teilnehmer darf unter keinen Umständen an der Entfaltung seiner vollen Geschwindigkeit oder aber am Vorbeifahren gehindert werden.
  • Abdrängen, Abziehen, Abschieben oder andere Aktionen zum Zweck des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sind verboten. Es ist außerdem verboten, im Windschatten von motorisierten Fahrzeugen zu fahren oder sich von ihnen ziehen oder aus ihnen schieben zu lassen. Dies gilt auch nach Sturz oder Defekt.
  • Zum Warmfahren stehen nur der öffentliche Verkehrsraum oder die Versorgungswege rund um den Nürburgring zur Verfügung. Auf dem Gelände kann man sich lediglich „auf der Rolle“ warmfahren. Ergänzungen werden ggf. vor der Veranstaltung bekanntgegeben.
  • Das Wegwerfen von Abfällen und Trinkflaschen ist verboten und wird bestraft.
  • Die auf www.circuit-cycling.de veröffentlichten Informationen zu Vorstart, Startaufstellung und Startzeiten sind bindend.

11. Strafenkatalog

  • Das Aussprechen von Strafen erfolgt allein durch die Rennleitung.
  • Das Strafmaß richtet sich nach dem unten angeführten Strafenkatalog oder übergeordneten Reglements z. B. des BDR
  • Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Rennleitung festgelegt.
  • Art des Vergehens                                                        Strafmaß
  • Vordrängeln in der Startaufstellung                           Verwarnung
  • Aufstellen im falschen Startblock                              Verwarnung, Zeitstrafe oder Disqualifikation
  • Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten       Verwarnung oder Disqualifikation
  • Gefährliche Fahrweise                                               Verwarnung oder Disqualifikation
  • Vorsätzliche gefährliche Fahrweise                            Disqualifikation
  • Startaufstellung mit einem regelwidrigen Fahrrad       Startverbot
  • Nutzung eines regelwidrigen Fahrrades im Rennen       Disqualifikation
  • Abnehmen des Sturzhelms im Rennen                         Disqualifikation
  • Regelwidriges Anbringen von Startnummern               Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Rücken- oder Rahmennummern nicht erkennbar          Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Gefährdung von Konkurrenten                        Disqualifikation
  • Regelwidriger Sprint                                                 Disqualifikation
  • Abziehen am Trikot                                                  Zwei Minuten Zeitstrafe
  • Festhalten an Fahrzeugen/Krädern/Rennfahrern          Disqualifikation
  • Abschieben zwischen Fahrern einer Mannschaft           Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Abschieben eines Fahrers der anderen Mannschaft      Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Absichtliche Behinderung eines Rennfahrers               Verwarnung, 2min Zeitstrafe oder Disqualifikation
  • Absichtliches Abweichen vom Kurs                             Disqualifikation
  • Abkürzungsversuch                                                   Disqualifikation
  • Windschutz hinter einem Fahrzeug                             Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe
  • Regelwidrige mechanische Hilfe                                Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe
  • Behinderung eines offiziellen Fahrzeuges                    Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
  • Nichtbeachtung der Hinweise der Rennleitung Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe oder Disqualifikation
  • Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Benehmen         Disqualifikation
  • Tätlichkeiten gegen andere Personen                         Disqualifikation
  • Mitführen eines Glasbehälters                        Disqualifikation
  • Regelwidriges Fortwerfen eines Gegenstandes Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
  • Fortwerfen eines Glasgegenstandes                            Disqualifikation
  • Erneute Passage der Ziellinie mit Rückennummer        Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Nichtteilnahme an der Siegerehrung                           Verlust der Ehrengaben
  • Tragen von sicherheitsgefährdender Kleidung             Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Befahren der Zielgeraden entgegen Rennrichtung        Disqualifikation

 

Eine Disqualifikation bedeutet auch den Verlust aller Auszeichnungen und Ehrengaben. Die Organisationsleitung behält sich die Aberkennung von Auszeichnungen und Ehrengaben auch bei unsportlichem Verhalten vor, das nicht im Strafenkatalog aufgeführt ist.

 

12. Wertungen

Die Zugehörigkeit zu einer Altersklasse wird nach den Vorgaben des BDR bestimmt.

Ergebniserstellung Tageswertung

Die ersten 50 ankommenden männlichen Teilnehmer / 15 ankommenden weiblichen Teilnehmer werden nach Zieleinlauf, die nachfolgend ankommenden Teilnehmer anhand ihrer Nettofahrzeit laut Transponder für das Ergebnis des jeweiligen Rennens (Tagesergebnis) gewertet. Die Wertung in den Altersklassen erfolgt grundsätzlich nach Nettozeiten. Allerdings gilt für die ersten 50 Männer/15 Frauen der Tagesgesamtwertung, dass sie auch in der AK-Wertung gemäß Zieleinlauf platziert werden. Das heißt, die ersten 50 Männer/15 Frauen nach Zieleinlauf werden in der AK-Wertung unabhängig von der Nettozeit vor den Fahrern/innen platziert, die in der Gesamtwertung schlechter als ab Platz 50/15 sind.

Die Zeitmessung erfolgt über Transpondertechnik.

Für eine Wertung ist es nicht zwingend, dass ein Rennen über die ursprünglich geplante Distanz abgehalten wird. Bei Verkürzung der Distanz erfolgt dennoch eine Wertung.

12.1 Altersklassen

Neben der Gesamteinzelwertung (Männer und Frauen) werden in den nachfolgend aufgeführten Altersklassen Wertungen geführt.

      • Jugend – m/w – 2006 und jünger
      • Junioren – m/w – 2004-2005
      • Männer/Frauen – m/w – 1993-2003
      • Master 1 – m/w – 1983-1992
      • Master 2 – m/w – 1973-1982
      • Master 3 – m/w – 1963-1972
      • Master 4 – m/w – 1953-1962
      • Master 5 – m/w – 1952 und älter

Dabei werden die einzelnen Tages-Altersklassenwertungen mittels der vorab stehenden Punktetabelle (analog der Gesamt-Einzelwertungen) in eine eigene Gesamtwertung überführt. Auch hier werden die besten 8 Ergebnisse der 10 Veranstaltungen in das Gesamtergebnis übernommen.

12.2 Teams

Im Rahmen der Jedermann-Rennen erfolgt eine Teamwertung. Dabei können für die Mannschaftswertung beliebig viele Fahrer gemeldet werden. Das Verhältnis von Geschlecht und Alter der Mannschaftsmitglieder ist dabei unerheblich (Aus diesem Grund muss die Mannschaftswertung aus der geschlechterübergreifenden Rangliste (unisex-Wertung) aller Teilnehmer erfolgen).

Die Mannschaftswertung des Rennens wird durch Addition der Platzzahlen der Teammitglieder erstellt. Ausschlaggebend hierfür ist die unisex-Wertung des Rennens. Dabei werden jeweils 4 aufeinander folgende Fahrer eines Teams (1.–4. Fahrer Team XX = Mannschaft 1, 5.–8. Fahrer Team XX = Mannschaft 2, usw.) als Mannschaft gewertet.

Das Team mit der geringsten Platzzahl gewinnt die Tagesmannschaftswertung. Besteht Gleichstand zwischen einem oder mehreren Teams, entscheidet unter diesen Teams die Platzierung des besten Fahrers der entsprechenden Mannschaften in der Tageseinzelwertung.

Die Punktevergabe für die GCC-Teamwertung erfolgt analog des Wertungssystems für Einzelfahrer (siehe oben). Das beste Team erhält demnach 250 Punkte plus Kilometerpunkte usw.

Sollen bestimmte Fahrer als Team zusammen gewertet werden, so muss sich der Team-Name deutlich von anderen Teams unterscheiden. Die Nennung des Sponsor- oder Teamnamens mit Ordnungszahl genügt dabei nicht.

Es ist unter Beachtung der vorab genannten Bedingungen auch die Meldung mehrerer Teams möglich. Der geforderte Namensunterschied muss auch bei der Nennung von Teams auf unterschiedlichen Streckenlängen im Rahmen der Veranstaltung beachtet werden.

 

13. Siegerehrung / Urkunden

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Rennergebnisse zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur Siegerehrung zu erscheinen.
Beim Fernbleiben von der Siegerehrung erlischt der Anspruch auf Auszeichnungen und Preise. Das gilt auch dann, wenn der Siegerehrungs-Zeitplan im Laufe der Veranstaltung geändert werden musste.
Urkunden können über das Internet ausgedruckt werden. Die Urkunde wird auf der Ergebnisseite als PDF vor Verfügung gestellt. Vor Ort gibt es keinen Urkunden-Schnelldruck.

13.1 Preise Disziplinen

Jeweils Platz 1 bis 3 der unterschiedlichen Disziplinen in Frauen- und Männerwertung unterteilt, bekommt Pokale und Sachpreise bei der Siegerehrung übergeben.

13.2 Preise Altersklassen

In den Altersklassen erhalten die Platzierten (Plätze 1 bis 3) Sachpreise.

13.3 Urkunden

Urkunden stehen als PDF über die Ergebnislisten zur Verfügung.  Vor Ort gibt es keinen Urkunden-Schnelldruck.

 

14. Helme / Schutzkleidung

  • Helmpflicht besteht für alle. Der Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z. B. DIN-Norm 33954, SNEL-Norm, ANSI-Norm o. ä.).
  • Fahren ohne Helm wird mit einer Strafe gemäß §12 geahndet. Dauerhaftes Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.
  • Auf korrekten Sitz auf dem Kopf ist zu achten
  • Der Helm darf keine Beschädigungen aufweisen
  • Der Helm benötigt unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. Ä.) schließbar sein müssen.

15. Startnummern

Alle Teilnehmer erhalten Sattelstützennummern und Helmnummern. Teilnehmer ohne Startnummer müssen damit rechnen, dass sie aus dem Rennen genommen, zumindest aber mit einer Strafe belegt werden.

16. Anmeldebestätigung

Bei Online-Anmeldungen erfolgt keine postalische Bestätigung, nur die des Systems (Ausdruckfenster und E-Mail).
Bei Formular-Anmeldung erfolgt die Bestätigung nach der Bearbeitung durch das System. Die Angabe einer E-Mail Adresse ist hierfür erforderlich.

17. Rücktritt, Nichtantritt, Umbuchungen/Ersatzteilnehmer, Rücklast

17.1. Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies erfolgt durch schriftliche Erklärung dem Veranstalter gegenüber. Erfolgt ein Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr abzüglich nachfolgender Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
Bearbeitungsgebühr im Falle einer Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung:

  • Jedermann-Rennen: 10,00 €

Tritt ein Teilnehmer später als 30 Tage vor der Veranstaltung zurück, erfolgt keine Rückerstattung.

17.2. Nichtantritt

Tritt der Teilnehmer nicht an, erfolgt ebenfalls keine Erstattung der Teilnahmegebühr.

17.3. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer

  • Bei allen Umbuchungen werden 10,00 € Bearbeitungsgebühr fällig (auch am Veranstaltungstag).
  • Nach dem Online-Anmeldeschluss sind Umbuchungen aller Disziplinen nur noch im Teilnehmer-Center (TNC) vor Ort gegen eine Gebühr von 10,00 € möglich.
  • Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer am Veranstaltungstag ist nur möglich, wenn eine schriftliche Bestätigung des zum Zeitpunkt der Veranstaltung gemeldeten Teilnehmers vorliegt. Eine zweite Übergabe des Startplatzes ist nicht möglich.
  • Erfolgt eine Umbuchung weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung auf eine geringer wertige Disziplin, verfällt der Mehrbetrag.

17.4. Rücklast

Die durch eine Rücklastschrift entstehenden Bankkosten von 8,00€ des Dienstleisters Abavent gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

18. Zeitnahme und Transponder

Die Zeitnahme erfolgt mit Transponder-Technologie. Der Transponder wird mit den Startunterlagen ausgegeben. Er befindet sich in die Startnummer integriert. Die Montage muss vorschriftsgemäß erfolgen (18.1. Transponder-Befestigung). https://www.youtube.com/watch?v=K5Hvjih1LWk

Die Ergebnisse werden nach folgenden Verfahren ermittelt:

Jedermann-Rennen: Netto-Zeitmessung mit Modifikation: es wird die individuelle Start- und Zielzeit gemessen. Allerdings werden die ersten 50 Männer und die ersten 15 Frauen nach Zieleinlauf gewertet. Ab Platz 51 Männer und Platz 16 Frauen entscheidet die Netto-Fahrzeit. (siehe auch GCC-Reglement

18.1. Transponderbefestigung

Jeder Teilnehmer erhält den Transponder als Bestandteil der Sattelstützennummer.

18.2. Kontrolltechnik

Neben Kontrollen durch Streckenposten und Sportwarte wird die Strecke an mehreren Stellen über Kontrollschleifen überwacht. Sollte ein Transponderimpuls an einer Kontrollschleife fehlen, wird dem Fahrer bzw. dem Team die Runde gestrichen.

18.3. Einspruch gegen das Ergebnis

Einsprüche gegen das Ergebnis sind binnen acht Tagen nach dem Rennen schriftlich beim Veranstalter einzureichen. Hierzu bitte ausschließlich das Online-Beschwerde-Formular benutzen (für Beschwerden direkt vor Ort liegen ebenfalls Formulare aus). Nach diesem Zeitpunkt werden keine Einsprüche mehr angenommen. Eventuelle Änderungen des Ergebnisses werden bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung veröffentlicht.

19. Leistungen des Veranstalters

      • Ausschreibung, Abmeldeabwicklung, Buchungsbestätigung und Unterlagen-Ausgabe
      • Aktuelle und umfassende Informationen per Internet – vor allem auch vor der Veranstaltung
      • Teilnehmer-Service per Mail und Telefon
      • abgesperrte Rennstrecke (Grand-Prix-Strecke) für die tatsächliche Dauer des Rennens individuelle Zeitmessung mittels Transpondersystem
      • Startnummern  mit Befestigungsmaterial
      • Teilnehmer-Informationen
      • Ergebnis-Monitor im Grand-Prix-Fahrerlager
      • technischer Service im Grand-Prix-Fahrerlager
      • Verpflegung während des Rennens
      • Begleitfahrzeuge
      • Sanitätsdienst, medizinischer Notdienst
      • Toiletten und Duschmöglichkeiten
      • Finisher-Urkunde als PDF abrufbar
      • Internet-Ergebnisdienst

20. Teilnahmegebühren

Das Inkasso für Circuit Cycling wird von unserem Dienstleister Abavent GmbH übernommen. Neben dem Sepa-Lastschriftverfahren (kostenlos) wird als Zahlungsmöglichkeit bei Online-Anmeldungen eine Zahlung auf Rechnung (nur Firmen) angeboten. Die Teilnehmergebühren werden vor der Buchung angezeigt.  Wir machen die Teilnehmer darauf aufmerksam, dass in den Teilnahmegebühren aller Disziplinen eine jeweilige Servicegebühr von 30 Prozent des Gesamtbetrags enthalten sind. Wir behalten uns vor, im Falle einer Absage wegen höherer Gewalt (inkl. Pandemie) diese Servicegebühr einzubehalten.

 

Distanzen
bis 15.03.2022
bis 08.05.2022
Nachmeldegebühr
60 km-Rennen 55,00€ 65,00€ 10,00€
100 km-Rennen 55,00€ 65,00€ 10,00€

 

21. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

 

22. Datenschutz (DSGVO)

Datenschutz ist uns wichtig. Alle Informationen zum Datenschutz für Teilnehmer gemäß DSGVO sind im Anmelde-Modul verankert und über diesen Link abrufbar.